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| 1 - Grundlagen
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| Gantert + Kollegen sind seit 1985 auf dem Gebiet der Public Relations, Politikberatung, Coaching, Trend- und Imageberatung, Ghostwriting, Medienberatung und anderen Dienstleistungen tätig. Wir verstehen uns als eine "geistige Sozietät" von Fachleuten aller Fachrichtungen, meist graduierte, promovierte und / oder habilitierte Spezialisten, die nach folgenden, bewährten Grundsätzen (AGB) arbeitet. |
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| 2 - Aufgabenstellung
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| Je nach Aufgabenstellung wird eine fachkundige Kollegin bzw. ein fachkundiger Kollege als Sachbearbeiter bestimmt, bei umfangreichen Aufgaben evtl. ein Spezialistenteam. Es kommen nur graduierte Spezialisten des jeweiligen Fachgebietes zum Einsatz. |
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| 3 - Anonymität
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| Sehr viele Kunden wünschen anonym zu bleiben. Deshalb kennen sich Auftraggeber und Sachbearbeiter in diesen Fällen nicht persönlich. Für den Kontakt zwischen dem Auftraggeber und dem Sachbearbeiter ist immer das Büro Gantert zwischengeschaltet. |
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| 4 - Arbeitsunterlagen
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| Die vom Kunden ggf. zur Verfügung gestellten Unterlagen werden sorgfältig behandelt und diesem nach Beendigung des Auftrages wieder ausgehändigt. Das bei Gantert + Kollegen angefallene Material durch Recherchen und Ausarbeitung wird nach Beendigung des Auftrags vernichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist. |
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| 5 - Vertraulichkeit
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| Alle die mit dem Auftrag verbundenen Informationen, Namen, Adressen und sonstige Daten werden streng vertraulich behandelt. Ohne ausdrückliche Genehmigung darf keine der Vertragsparteien an Dritte Informationen über das bestehende Auftragsverhältnis geben.
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| 6 - Honorar
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| Das Honorar für den Auftrag richtet sich nach dem Umfang, dem Schwierigkeitsgrad, der Auftragsart und dem für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeitrahmen. Bei Beratungen dürfte das Stundenhonorar ab 100 € - und der Tagessatz ab 500 € betragen. Bei Gutachten bzw. Ghostwriting beträgt der Seitenpreis ab 40 €. Im allgemeinen wird ein individuelles Honorar vereinbart, speziell bei umfangreichen Aufträgen. Bei jeder Anfrage wird grundsätzlich ein für den anfragenden Kunden unverbindliches, schriftliches Angebot erteilt. |
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| 7 - Zahlungsweise
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| Unser Honorar wird im Normalfall in zwei Raten gezahlt (die erste Rate mit Auftragserteilung, die zweite Rate zu einem späteren, jeweils zu vereinbarenden Zeitpunkt). Bei vollständiger Voraushonorierung wird ein Honorarnachlass gewährt. Bei besonders problematischen oder sehr kurzfristigen Aufträgen bzw. bei Auftragserteilung aus dem Ausland verlangen wir i.d.R. eine volle Honorierung mit Auftragserteilung. |
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| 8 - Seitenbeschaffenheit bei Texterstellung
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| Bei Texterstellungsaufträgen (Gutachten / Buch- und Redemanuskripte / wissenschaftliche Texte usw.) umfasst eine Seite Manuskript ca. 30 Zeilen (Zeilenabstand 1,5) zu je ca. 50-60 Anschlägen (Grundschrift Arial 12 Pkt. Fußnoten 10 Pkt.). Eine Seite entspricht etwa 3 Minuten Rede. Bei wissenschaftlichen Texten werden zusätzlich die Quellenangaben als Fußnoten oder textbegleitend positioniert, die zur Sicherheit der Überprüfung durch den Kunden unterliegen. Es gilt der allgemein übliche Seitenaufbau (Formatierung) für wissenschaftliche Gutachten bzw. Manuskripte. |
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| 9 - Nachbesserungen / Korrekturen
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| Die Ausarbeitungen / Manuskripte werden in elektronischer Form (Internet) übermittelt. Nach Lieferung bzw. Teillieferungen unserer Manuskripte / Gutachten kann der Kunde einmalig entgeltfrei Korrekturen einfordern. Sie sind spätestens eine Woche nach Textlieferung (ebenfalls via Internet) zu übermitteln und genau zu bezeichnen. Korrekturwünsche sind auf eindeutige Fehler, d.h. nachweislich unzutreffende Inhalte (d.h. falsche Feststellungen / Ergebnisse) beschränkt. Von einer Nachbearbeitung / Korrektur ausgenommen sind Manuskripte bzw. Manuskriptbestandteile, wenn die verlangte Nachbearbeitung / Korrektur eine neue Aufgabenstellung beinhaltet. In solchen Fällen wäre ein eigenständiger, neuer Auftrag zu erteilen. Der Kunde verfügt über eine Datei und erklärt sich deshalb damit einverstanden, allgemeine Nachbesserungen wie Rechtschreibkorrekturen, Veränderung der Formalien, Kürzungen, Eigentexteinfügungen oder Veränderung der Formatierung selbst einzupflegen. Hat der Kunde eine Woche nach Erhalt des Manuskriptes / Teilmanuskriptes keine Änderungswünsche geäußert, so gilt dieses als unbeanstandet und akzeptiert. Der Auftragnehmer kann sodann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt nur ein Teil des Manuskriptes geliefert wurde, mit der Bearbeitung fortfahren. Geht beim Auftragnehmer bis spätestens 30 Tage nach einer Teillieferung keine weitere Nachricht vom Auftraggeber ein, gibt der Kunde damit zu verstehen, dass er eine Fortsetzung der Arbeit nicht mehr wünscht. Die weitere Bearbeitung wird (sofern nichts anderes vereinbart ist) nach dieser Frist eingestellt. Es bestehen dann gegenseitig keinerlei weiteren Ansprüche, auch nicht auf evtl. Folgezahlung durch den Kunden bzw. Rückerstattung von Honorar(an)zahlungen durch den Auftragnehmer. Wir entsorgen dann auch - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - alle mit dem Auftrag verbundenen Unterlagen, relevante Dateien werden gelöscht. Der Auftrag gilt dann als einvernehmlich abgeschlossen. |
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| 10 - Was ist Ghostwriting?
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| Ghostwriting ist das Verfassen von Texten für andere. Der Bundespräsident, die Kanzlerin, jeder Minister, hohe Beamte und Würdenträger, Stars, Akademiker, Prominente, und Industriebosse beschäftigen Ghostwriter. Diese verfassen in deren Auftrag Reden, Ansprachen, Vorträge, Studien, Exposés, wissenschaftliche Manuskripte und Referate. Ghostwriting ist eine absolut legale und unbedenkliche Dienstleistung. Unsere Dienstleistungen basieren auf juristisch abgeklärtem Boden. |
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| 11 - Was ist akademisches Ghostwriting?
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| Hier einige Hinweise zum so genannten "akademischen Ghostwriting": Für den Fall, dass Sie unsere Gutachten / Manuskripte für Prüfungs-, Haus- oder Diplomarbeiten bzw. Dissertations- oder Habilitationsschriften nutzen möchten, weisen wir wegen einer evtl. strafrechtlichen Relevanz darauf hin, dass Sie diese nur in zulässiger Weise behandeln dürfen. Sie dürfen uns nicht mit Ausarbeitungen beauftragen bzw. diese nicht textgleich verwenden, wenn Sie diese später mit einer eidesstattlichen Versicherung (… ich versichere an Eides statt, dass …) versehen müssen. Bei Arbeiten, die Sie später nur mit einer gewöhnlichen Versicherung (… ich versichere, dass …) versehen müssen, wäre die Nutzung unserer Gutachten weniger bedenklich, weil die textgleiche Verwendung in diesem Fall nur eine (straflose) schriftliche Lüge bedeuten würde. Der Kunde ist bei solchen Absichten zur Mitwirkung (Erbringung von Eigenleistung) verpflichtet (z. B. das Einpflegen eigener Gedanken, Prüfung und ggf. Nachbesserung der Quellenangaben / Fussnoten, auch bei den Abbildungen, Tabellen usw.), d.h. unsere wissenschaftlichen Manuskripte sind in diesen Fällen als "Mustervorlage" anzusehen und so zu behandeln. Nach Abschluß solcher Aufträge werden die übermittelten Dateien bei uns aus Diskretionsgründen gelöscht. Empirische Forschung gehört nicht zu unseren Deinstleistungen, weil diese im zeitlichen Aufwand und hinsichtlich der Honorierung im Voraus kaum abschätzbar ist. Für den Fall also, dass empirische Ergebnisse (Interviews, Fragebogenaktionen, sowie deren Analyse und Auswertung) Bestandteil der Ausarbeitung sein sollen, müsste der Kunde diese selbst beisteuern. |
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| 12 - Rechtsgrundlage des Auftragsverhältnisses
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| Bei einer Auftragserteilung erkennt der Kunde ausdrücklich und grundsätzlich das folgende Prinzip an: Bei allen Dienstleistungen im Auftragsverhältnis mit der Prof. Dr. C.O. Gantert Consultung Network Ltd. als Auftragnehmer (Repräsentanz in Deutschland: Gantert + Kollegen Berlin) handelt es sich um ein Auftragsverhältnis nach BGB (Auftrag im Rahmen eines Rates bzw. Empfehlung). Eine „Erfolgsgarantie“ ist - wie beim Arzt oder Rechtsanwalt - ausgeschlossen. Selbstverständlich ist, dass wir sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten.
Verletzt der Auftraggeber diese AGB bzw. handelt der Kunden getroffenen Absprachen zuwider, können wir die Tätigkeit abbrechen. Ein Anspruch auf Honorarrückerstattung oder ein Schadensersatzanspruch seitens des Kunden besteht insofern nicht. Bei Fristversäumnis durch uns hat der Kunde nach Abmahnung und fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist das Recht, vom Auftrag zurückzutreten und weitere Honorarzahlung zu verweigern. In diesem Fall erfolgt eine (ggf. anteilmässige) Rückerstattung des gezahlten Honorars bzw. der Honraranzahlung. Später als 30 Tage nach Lieferung von Manuskripten bzw. Konzeptionen sind Ansprüche des Auftraggebers aus jedwedem Rechtsgrund ausgeschlossen. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. |
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